Die nächste Plattform im Radsport: Was ändert sich für die Teams?
Auf dieser Seite
Die Konsultation der UCI bringt bekannte wirtschaftliche Ziele erneut auf den Tisch. Entscheidend ist, ob die Teams durchsetzbare Ansprüche auf Erlöse und echte Mitsprache in dem Geschäft erhalten, das sie mit aufbauen.

Die jüngste Konsultation der UCI liefert dem Profi-Radsport reichlich Diskussionsstoff. Die am 25. September veröffentlichte Zusammenfassung bündelt 55 Stellungnahmen zur Radsportreform, darunter Vorschläge zur wirtschaftlichen Neuordnung und zu einer zentralen digitalen Plattform. UCI-Mitteilung
Mein Vorbehalt betrifft das, was nach der Diskussion geschieht. Ein Team könnte Fahrer, Inhalte und Daten zu einem attraktiveren kommerziellen Angebot beitragen und trotzdem vom nächsten Titelsponsor abhängig bleiben. Eine bessere Präsentation des Sports wäre willkommen. Eine stärkere wirtschaftliche Grundlage für die Teams erfordert jedoch etwas Konkreteres: einen verlässlichen Anspruch auf die Erlöse, die ihre Teilnahme mit ermöglicht.
An dieser Unterscheidung würde ich die Reform messen. Solange das vorgeschlagene Modell diese Ansprüche nicht definiert, gibt mir sein wirtschaftlicher Anspruch wenig Anlass, eine strukturelle Veränderung der Teamfinanzierung zu erwarten.
Zwei Wege, zwei unterschiedliche Verhandlungen
Der Bericht beschreibt zwei Wege: bestehende Vermarktungs- und Medienrechte bündeln oder über eine zentrale digitale Plattform neue wirtschaftlich verwertbare Angebote schaffen. Er erkennt die bestehenden Rechte der Veranstalter an und sieht für deren Bündelung Freiwilligkeit und gemeinsame Entscheidungsstrukturen vor. UCI-Bericht, Seiten 17–19
Wer bestehende Rechte bündeln will, braucht eine Vereinbarung mit deren heutigen Inhabern. Deren Entscheidung hängt davon ab, welche Einnahmen, Risiken und Entscheidungsbefugnisse sie in einem gemeinsamen Modell behalten. Ein Veranstalter, der wertvolle Rechte einbringen soll, wird ein konkretes Geschäft unter seiner eigenen Kontrolle mit der Prognose eines Geschäfts vergleichen, das er künftig teilen müsste. Die Aussicht auf einen größeren Gesamtmarkt entscheidet diesen Vergleich noch nicht.
Neue Angebote zu schaffen, eröffnet einen anderen Weg. Teams könnten von Anfang an an einem Geschäft beteiligt sein, das zusätzliche Rennen, Datenprodukte, Inhalte oder Sponsoringangebote entwickelt. Grundsätzlich entstehen dadurch Einnahmemöglichkeiten über die Umverteilung bestehender TV-Erlöse hinaus.
Ein Datenprodukt ist ein konkretes Beispiel. Wie unsere Analyse zum Datenprodukt im Radsport erläutert, müssen Live-Daten der Fahrer zu einem verlässlichen Angebot werden, das Fragen beantwortet, die das Kamerabild offenlässt, und sich in die Arbeitsabläufe eines Senders einfügt. Das gäbe einem Kunden einen Grund, für ein zusätzliches Produkt zu bezahlen. Ob die Teams davon profitieren, hinge weiterhin davon ab, wer die Rechte daran kontrolliert und wie die Erlöse verteilt werden.
„Neu“ bedeutet allerdings nicht, dass konkurrierende Ansprüche verschwinden. Auch ein neues Produkt braucht Rechte, Investitionen, Teilnehmer und Kunden. Bevor sich künftige Erlöse sinnvoll teilen lassen, muss seine Eigentumsstruktur geklärt sein.
Die Plattformfrage beginnt vor der Technologie
Nehmen wir ein geplantes Angebot, das Live-Fahrerdaten mit Rennbildern und Analysen verbindet. Eine tragfähige wirtschaftliche Planung muss klären, welche Nutzungsrechte erforderlich sind, wer sie einbringt und was sich verkaufen lässt. Anschließend muss sie den zahlenden Kunden benennen und erklären, warum dieser das Produkt gegenüber bestehenden Alternativen bevorzugen sollte.
Erst danach können die Beteiligten ihre Beiträge bewerten. Die Teilnahme der Teams, der Zugang zu den Fahrern, Rennbilder sowie Datenerhebung und Vertrieb spielen jeweils eine Rolle. Daraus müssen vertragliche Pflichten und Ansprüche werden. Alle als „Stakeholder“ zu bezeichnen, lässt die schwierige Arbeit unerledigt.
Dasselbe gilt für die Fanbeziehung. Wer das Kontosystem betreibt, könnte zur zentralen Stelle für Abonnements, Kundenwissen und künftige Angebote werden. Teams sollten wissen, ob sie diese Beziehung für eigene Angebote nutzen können, im zulässigen Rahmen verwertbare Kundeninformationen erhalten oder lediglich Inhalte für das Produkt eines anderen liefern. Hinter einer gemeinsamen Oberfläche können sehr unterschiedliche wirtschaftliche Vereinbarungen stehen.
Hier beginnt ein Plattformvorschlag, glaubwürdig zu werden. Er muss erklären, was jeder Beteiligte einbringt, was er dafür erhält und welche Entscheidungen er beeinflussen kann. Software kann diese Vereinbarung umsetzen. Sie kann die fehlende Vereinbarung nicht ersetzen.
Erlösbeteiligung braucht eine klare Berechnung
Der Bericht stellt Investitionen und Kostendisziplin vor die Ausschüttung zusätzlicher Erlöse. Zugleich bleiben die Entscheidungsstrukturen, das Geschäftsmodell und die wirtschaftlichen Grundlagen des Plattformbetriebs weiterer Arbeit vorbehalten. Das sind wesentliche Einschränkungen. UCI-Bericht, Seiten 19 und 23
Für ein Team sind eine Beteiligung am Bruttoumsatz, eine Beteiligung nach Abzug vereinbarter Betriebskosten und eine Beteiligung erst nach Rückzahlung der Investitionen drei verschiedene Angebote. Bei identischen Umsätzen können sie zu sehr unterschiedlichen Auszahlungen führen.
Die Definition des ausschüttbaren Betrags ist deshalb ebenso wichtig wie der Prozentsatz. Wer genehmigt die Ausgaben? Welche Kosten dürfen dem gemeinsamen Geschäft zugerechnet werden? Wie lange hat die Rückzahlung von Investitionen Vorrang? Können die Beteiligten die Berechnung prüfen, und was geschieht, wenn weitere Investitionen nötig werden?
Diese Fragen bedeuten nicht, dass Kosten ignoriert werden sollten. Produktion, Vertrieb und Technologie müssen finanziert werden. Ein Modell, das die wirtschaftliche Stabilität der Teams verbessern soll, muss ihnen aber nachvollziehbar machen, wann sie Geld erhalten und wie sich die Zahlung berechnet. Die bloße Aussicht auf spätere Ausschüttungen ist eine schwache Grundlage für ein jährlich wiederkehrendes Sportbudget.
Was das Beispiel Formel 1 konkret zeigt
Die Formel 1 liefert einen nützlichen Vergleich. Im Rahmen der Concorde-Vereinbarungen erhalten die Teams Zahlungen aus dem zentralen kommerziellen Geschäft. Liberty Media wies für 2025 Teamzahlungen von 1,4 Milliarden US-Dollar aus, ohne einmalige Prämien für die Unterzeichnung der Concorde-Vereinbarung. Das Unternehmen erklärt den Anstieg mit höheren Formel-1-Erlösen und variablen Zahlungen, deren Berechnung auf Erlösen und Kosten beruht. Die Zahlungen stammen somit aus dem gesamten kommerziellen Modell und nicht allein aus der Verteilung von Medienrechteerlösen. Liberty Media, Geschäftsbericht 2025
Für den Radsport ist die vertragliche Verbindung zwischen den kommerziellen Erlösen des Wettbewerbs und den Einnahmen der Teams entscheidend. Die Formel-1-Zahlungen werden nicht gleichmäßig verteilt: Leistung und weitere Kriterien, darunter historische Erfolge und Tradition, beeinflussen die Aufteilung. Auch hier wird verhandelt, wer wie viel erhält. Die Teams verfügen dabei jedoch über einen vereinbarten Zahlungsmechanismus.
Der Radsport kann dieses Modell nicht einfach kopieren. Eine gemeinsame Vereinbarung müsste die bestehenden Rechte der Veranstalter berücksichtigen. Der sinnvolle Maßstab ist, ob die Teams neben ihrer Verpflichtung zur Teilnahme einen definierten wirtschaftlichen Anspruch erhalten, dessen Berechnung im Voraus feststeht.
Frühere Versuche zeigen eine weitere Abhängigkeit
Der Radsport hat bereits von Teams getragene Rennformate und gemeinsame kommerzielle Initiativen erprobt. Velons Hammer Series setzte auf einen kompakten Teamwettbewerb mit Bergfahren, Sprint und Verfolgungsrennen. Im März 2020 setzte Velon die Serie aus und führte dies auf Maßnahmen der UCI zurück, die ihre Weiterentwicklung eingeschränkt hätten. Das war Velons Darstellung eines umstrittenen Verhältnisses, keine unabhängige Feststellung der Ursachen. Velons Stellungnahme
One Cycling stieß auf eine weitere Hürde. Im Juni 2025 lehnte die UCI die beantragte Aufnahme in die WorldTour-Kalender in der vorgelegten Form ab. Sie verwies auf Bedenken hinsichtlich der Führungsstruktur sowie auf regulatorische und sportliche Einwände, ließ weitere Gespräche aber offen. UCI-Entscheidung
Diese Fälle sollten nicht auf die Behauptung verkürzt werden, jeder regulatorische Einwand sei kommerziell motiviert. Sie zeigen jedoch, warum ein Geschäftsplan für einen neuen Wettbewerb neben Finanzierung und Rechten auch die sportliche Zulassung berücksichtigen muss. Teilnahmebereite Teams und ein attraktives Angebot ersetzen keine Betriebsgenehmigung.
Die aktuellen UCI-Regeln machen diese Abhängigkeit konkret: Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist deren Aufnahme in den Kalender oder eine andere vorherige Genehmigung erforderlich. Verstöße können Sanktionen bis hin zu Sperren nach sich ziehen. Das beschreibt den heutigen Regelungsrahmen und belegt nicht die Umstände einer früheren Hammer-Entscheidung. UCI-Reglement, Artikel 1.2.019–1.2.021
Eine glaubwürdige Reform braucht deshalb in beiden Verhandlungen einen klaren Weg: eine Einigung über das kommerzielle Geschäft und verlässliche Bedingungen für die sportliche Zulassung.
Ein Franchise-Modell setzt an einem anderen Risiko an
Bei der Erlösbeteiligung geht es um jährliche Einnahmen. Ein festes Franchise-System würde eine andere Frage beantworten: Welchen dauerhaften Vermögenswert hält ein Teameigentümer?
US-Sportligen liefern bekannte Beispiele für eine dauerhafte Ligazugehörigkeit innerhalb eines Unternehmens, das seinen Eigentümer wechseln kann. Im August 2025 genehmigte die NBA den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an den Boston Celtics. Dabei wurde ein Teamunternehmen verkauft, nicht eine isolierte Lizenz. NBA-Mitteilung
Eine WorldTour-Lizenz eröffnet wertvollen sportlichen Zugang, garantiert aber keine dauerhafte Zugehörigkeit. Bei der Vergabe für 2026–2028 bewertete die UCI die Bewerber anhand mehrerer Kriterien. Dazu zählte die sportliche Leistung der vorangegangenen drei Saisons, wenn es mehr Bewerbungen als verfügbare Plätze gab. UCI-Lizenzvergabe
Diese Unsicherheit beeinflusst, welche Investition ein Kapitalgeber wirtschaftlich vertreten kann. Ein dauerhafter Platz in einem Wettbewerb, verbunden mit definierten kommerziellen Rechten, könnte einen längeren Investitionshorizont und ein beständigeres Teamunternehmen ermöglichen. Wert entsteht dadurch nicht automatisch: Der Wettbewerb braucht weiterhin Nachfrage, belastbare Einnahmen und tragfähige Kosten. Auch eine dauerhafte Zugehörigkeit garantiert für sich allein noch keine Erlösbeteiligung. Diese Rechte müssten gemeinsam ausgestaltet werden.
Die Konsultation benennt diesen Konflikt ausdrücklich. Beteiligte schlugen vor, WorldTour-Lizenzen als regulierte, übertragbare Vermögenswerte zu behandeln, um Investitionen anzuziehen. Die UCI lehnt ein geschlossenes Lizenzsystem ausdrücklich ab und verweist auf das europäische Sportmodell und ihre sportliche Philosophie. UCI-Bericht, Seiten 18–19
Gegen feste Zugehörigkeit spricht ein gewichtiger sportlicher Einwand: Sie könnte schwächere etablierte Teams schützen und stärkeren Außenseitern den Zugang zur höchsten Klasse erschweren. Ein Franchise-Modell wäre für mich deshalb eine eigenständige Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Mehr Investitionssicherheit wäre mit der Frage verbunden, wer überhaupt die Chance erhält, auf höchster Ebene anzutreten. Eine digitale Plattform lässt diese Entscheidung offen.
Was müsste die Radsportreform tatsächlich verändern?
Eine zentrale Plattform könnte den Radsport leichter verständlich machen und sinnvolle kommerzielle Produkte schaffen. Diese Verbesserungen verdienen eine Bewertung aus sich heraus. Sie würden den Teams allein aber noch keine neue wirtschaftliche Stellung verschaffen.
Dafür würde ich nach durchsetzbaren Erlösansprüchen suchen, nach Mitsprache bei Entscheidungen über diese Erlöse, nach klar definierten Nutzungsrechten an den eingebrachten Angeboten und Daten sowie nach einem verlässlichen Zulassungsrahmen für neue Wettbewerbe. Teams müssen zudem wissen, wie sie bei einem Ausstieg dastehen: Welche Pflichten enden, welche Vermögenswerte bleiben gebunden und welche Zugangsrechte behalten sie?
Eine Konsultation kann vernünftigerweise nicht jeden endgültigen Vertrag enthalten. Sie kann aber deutlich machen, welche Rechte die anschließenden Verhandlungen schaffen sollen. Das wäre ein nützlicherer Maßstab für Fortschritt als die Zahl der Ideen, die breite Zustimmung finden.
Für die konkurrierenden Interessen im Radsport gibt es keine einfache Lösung. Meine Skepsis beruht auf der Lücke zwischen dem Konsens, dass der Sport mehr verdienen soll, und der Einigung darüber, wer Anspruch auf diese Einnahmen hat. Erst bei dieser zweiten Frage wird aus Reform eine wirtschaftliche Entscheidung.
Solange diese Lücke besteht, würde ich die vorgeschlagene Plattform als mögliches neues kommerzielles Vorhaben betrachten. Als neues Geschäftsmodell für die Teams würde ich sie noch nicht einordnen.